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15.12.2010
Brawo-Artikel vom 12.12.2010 Senkung der Gewerbesteuerbelastung
M & P Steuertipp: Senkung der Gewerbesteuerbelastung
Steuerberater Frank Schmidt ist Geschäftsführer der M & P
Steuerberatungsgesellschaft mbH Brandenburg an der Havel, welche im TGZ
ansässig ist und unter der Telefonnummer 03381/ 3352617 zu erreichen ist.
Mit Beschluss vom 25.08.2010 hat die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brandenburg an der Havel die Erhöhung des
Gewerbesteuerhebesatzes von 350% auf 380% ab dem Haushaltsjahr 2010 beschlossen.
Was
bedeutet das für die Unternehmen unserer Stadt?
Freiberufler sind (noch) von der Gewerbesteuer
befreit. Auch bei Personenunternehmen gibt es keine Mehrbelastung, da die
Gewerbesteuer vollumfänglich im Rahmen der Einkommensteuerveranlagungen
angerechnet wird. Die Steuererhöhung trifft insbesondere Kapitalgesellschaften
(z.B. GmbH‘s).
Welche
Möglichkeiten stehen zur Verfügung, um die Belastung zu senken?
Bewährte Gestaltungsmittel zur Steueroptimierung sind
die Prüfung der Höhe der Leistungen der Gesellschaft an die Gesellschafter/Geschäftsführer.
Dazu gehören insbesondere Geschäftsführergehälter, Zinsen für hingegebene
Darlehen, Mietzahlungen für die überlassene Gewerbeimmobilie u. ä. Diese
Betriebsausgaben haben unmittelbare Auswirkungen auf die Gewerbesteuer. Der Gesellschafter
muss andererseits diese Leistungen seiner Einkommensteuer unterwerfen. Insofern
sind die steueroptimalen Leistungen unter Berücksichtigung aller Umstände zu
ermitteln.
Eine
weitere Möglichkeit besteht in der Eingliederung einer verlustbringenden GmbH.
Auch eine Sitzverlegung an einen Ort mit einem niedrigeren
Gewerbesteuer-Hebesatz wäre eine Alternative. Allerdings muss sich an diesem
Ort der Sitz der Geschäftsleitung des Unternehmens tatsächlich auch befinden, das
heißt alle verantwortlichen Geschäftsführer und Bevollmächtigten müssen von
diesem Ort aus handeln. Ein Briefkasten reicht dazu nicht aus. Hat das Unternehmen Filialen oder Betriebsstätten in
mehreren Gemeinden, so wird die Gewerbesteuer von den jeweils beteiligten Gemeinden
anteilig nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel erhoben.
Zu entsprechenden Gestaltungen beraten wir Sie sehr gerne.
Frank
Schmidt
Steuerberater
