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15.12.2010

Brawo-Artikel vom 12.12.2010 Senkung der Gewerbesteuerbelastung

Brawo-Artikel vom 12.12.2010 Senkung der Gewerbesteuerbelastung

M & P Steuertipp: Senkung der Gewerbesteuerbelastung

Steuerberater Frank Schmidt ist Geschäftsführer der M & P Steuerberatungsgesellschaft mbH Brandenburg an der Havel, welche im TGZ ansässig ist und unter der Telefonnummer  03381/ 3352617 zu erreichen ist.

Mit Beschluss vom 25.08.2010 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brandenburg an der Havel die Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes von 350% auf 380% ab dem Haushaltsjahr 2010 beschlossen.

Was bedeutet das für die Unternehmen unserer Stadt?
Freiberufler sind (noch) von der Gewerbesteuer befreit. Auch bei Personenunternehmen gibt es keine Mehrbelastung, da die Gewerbesteuer vollumfänglich im Rahmen der Einkommensteuerveranlagungen angerechnet wird. Die Steuererhöhung trifft insbesondere Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH‘s).

Welche Möglichkeiten stehen zur Verfügung, um die Belastung zu senken?
Bewährte Gestaltungsmittel zur Steueroptimierung sind die Prüfung der Höhe der Leistungen der Gesellschaft an die Gesellschafter/Geschäftsführer. Dazu gehören insbesondere Geschäftsführergehälter, Zinsen für hingegebene Darlehen, Mietzahlungen für die überlassene Gewerbeimmobilie u. ä. Diese Betriebsausgaben haben unmittelbare Auswirkungen auf die Gewerbesteuer. Der Gesellschafter muss andererseits diese Leistungen seiner Einkommensteuer unterwerfen. Insofern sind die steueroptimalen Leistungen unter Berücksichtigung aller Umstände zu ermitteln.

Eine weitere Möglichkeit besteht in der Eingliederung einer verlustbringenden GmbH.
Auch eine Sitzverlegung an einen Ort mit einem niedrigeren Gewerbesteuer-Hebesatz wäre eine Alternative. Allerdings muss sich an diesem Ort der Sitz der Geschäftsleitung des Unternehmens tatsächlich auch befinden, das heißt alle verantwortlichen Geschäftsführer und Bevollmächtigten müssen von diesem Ort aus handeln. Ein Briefkasten reicht dazu nicht aus. Hat das Unternehmen Filialen oder Betriebsstätten in mehreren Gemeinden, so wird die Gewerbesteuer von den jeweils beteiligten Gemeinden anteilig nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel erhoben.

Zu entsprechenden Gestaltungen beraten wir Sie sehr gerne.

Frank Schmidt
Steuerberater

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