Mehr Rechte für Strom- und Gaskunden
Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 30.3.2012 den neuen Regeln
zur Verkürzung der Kündigungsfristen in den Bereichen Strom und
Gas mit Auflagen zugestimmt. Sie wollen bei einseitigen Änderungen
von Vertragsbedingungen auch für Kunden in der Grundversorgung ein
fristloses Kündigungsrecht sicherstellen. Zudem setzen sie sich für
einen verbesserten Datenschutz der Kunden ein, indem sie deren
Offenbarungspflichten beschränken.
Mit einer begleitenden Entschließung möchte der Bundesrat zusätzlich
erreichen, dass die Strom- und Gaslieferanten ihren Kunden in Veröffentlichungen
Informationen über die zentralen Bestandteile ihrer Tarife und
Vertragsbedingungen zur Verfügung stellen müssen. Hierbei seien
standardisierte Begriffe und Definitionen zu verwenden.
Mit der Verordnung verkürzt die Bundesregierung die bisher geltenden
Kündigungsfristen für die sogenannten Grundversorgungsverträge
in den Bereichen Strom und Gas auf zwei Wochen. Verbraucher werden damit
in die Lage versetzt, kurzfristig ihren Strom- oder Gasanbieter zu
wechseln und günstigere Angebote einzelner Anbieter schneller zu
nutzen.
